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13.10.2016 Inneres — Unterrichtung — hib 585/2016

Änderung des Versorgungsausgleichgesetzes

Berlin: (hib/STO) Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ (18/9532) sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung ist einer von dieser vorgelegten Unterrichtung (18/9834) zu entnehmen. Wie die Bundesregierung darin ausführt, wird sie im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsverfahrens den Vorschlag des Bundesrates prüfen, in den Gesetzentwurf einen Artikel zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes einzufügen. Sie begrüße „insbesondere die hinter dem Vorschlag zu vermutende Bereitschaft eines oder mehrerer Länder, auf Landesebene die interne Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis einzuführen“.

Wie die Bundesregierung schreibt, wurde im Rahmen der Strukturreform des Versorgungsausgleichs im Jahr 2009 auf Bundesebene „die interne Teilung von Beamtenversorgungen eingeführt und dementsprechend ein Erstattungsanspruch zugunsten des Bundes geregelt“ . Eine entsprechende Einführung der internen Teilung auf Landesebene sei bislang noch nicht erfolgt.

Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass zu dem ihr vorab nicht bekannten Änderungsantrag allerdings „noch komplexer inhaltlicher und rechtsförmlicher Prüfungs- und Formulierungsbedarf“ bestehe, bei dem fraglich sei, „ob er im hier angestrebten Verfahren abgebildet werden kann“. Der Gesetzentwurf sei eilbedürftig und solle noch in diesem Jahr in Kraft treten.

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