Eurocontrol-Übereinkommen beitreten
Berlin: (hib/MIK) Die Europäische Union soll dem revidierten Eurocontrol-Übereinkommen beitreten können. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9878) zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt „Eurocontrol“ vorgelegt.
Die Europäische Kommission habe gegen Deutschland wegen der noch nicht erfolgten Ratifikation ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Verletzung des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit eingeleitet, heißt es im Gesetzentwurf. Die Bundesregierung habe der Europäischen Kommission zugesagt, das Ratifikationsverfahren durchzuführen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf solle diese Zusage umgesetzt werden.
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