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18.10.2016 Finanzen — Ausschuss — hib 595/2016

Anhörung zu Kindergeld und EU-Richtlinie

Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss wird sich am Mittwoch, den 19. Oktober, in einer öffentlichen Anhörung mit zwei verschiedenen Themenkomplexen befassen. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie sowie um steuerliche Maßnahmen wie die Anhebung des Kindergeldes und Maßnahmen gegen die Kalte Progression. Die öffentliche Anhörung findet im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses statt und beginnt um 14.00 Uhr. Wegen der umfangreichen Tagesordnung wurde die Dauer der Anhörung von zwei auf drei Stunden erhöht.

Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (18/9536, 18/9956) soll erreicht werden, dass international tätige Konzerne nicht mehr so einfach durch Ausnutzung nationaler Steuersysteme ihre Steuerlast senken können. Multinationale Unternehmen sollen daher Auskünfte über ihre Verrechnungspreise für Geschäftsvorfälle mit verbundenen Unternehmen geben müssen. Außerdem sind zwei Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2617, 18/9043) Thema der Anhörung. Darin geht es um mehr Transparenz und das Schließen von Steuerschlupflöchern, um Gewinnverlagerungen internationaler Konzerne zu vermeiden.

Als Sachverständige sind geladen: Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Torsten Falk (Hessisches Ministerium der Finanzen), Professor Guido Förster (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf), Markus Henn (Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung), Paul Hondius (OECD), Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland, Professor Lorenz Jarass (Hochschule RheinMain, University of Applied Sciences), Reimar Pinkernell (Flick Gocke Schaumburg), Professor Wolfram Scheffler (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg), Arne Schnitger (PricewaterhouseCoopers AG), Marcus Spahn (Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen) und Werner Thumbs (Boehringer Ingelheim).

Im zweiten Teil der öffentlichen Anhörung geht es um den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsantrag zur „Anhebung des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Unterhaltshöchstbetrages und zum Ausgleich der Kalten Progression“. Hierzu werden die Fraktionen noch weitere Sachverständige benennen. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten in einer Sitzung des Finanzausschusses am Montag beschlossen, den Änderungsantrag ebenfalls zum Thema der Anhörung zu machen. Die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten dies wegen der Kurzfristigkeit des Vorhabens abgelehnt. Es sei kaum möglich, so kurzfristig Sachverständige zu benennen. Die CDU/CSU-Fraktion entgegnete, es müsse zügig gehandelt werden, damit die Verbesserungen für Familien und Kinder rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft gesetzt werden könnten.

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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