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18.10.2016 Auswärtiges — Antrag — hib 597/2016

Bundeswehreinsatz im Kampf gegen IS

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will den Einsatz im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) ausweiten. Künftig sollen Bundeswehrsoldaten auch in AWACS-Aufklärungsflugzeugen der Nato den Luftraum in Syrien überwachen, wie aus einem Antrag (18/9960) der hervorgeht, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Vom Einsatz dieser Aufklärungsflugzeuge verspricht sich die Regierung „eine Verdichtung des Lagebildes unter Weitergabe der dabei gewonnenen Erkenntnisse in Echtzeit an die internationale Anti-IS-Koalition“. Sie beruft sich dabei auf einen entsprechenden Beschluss des Nato-Gipfels vom Juli dieses Jahres, die internationale Koalition mit AWACS-Flügen vom türkischen und internationalen Luftraum aus zu unterstützen. Vorgesehen ist laut Antrag, wie bisher bis zu 1.200 Soldaten der Bundeswehr „Frankreich, Irak und die internationale Koalition in ihrem Kampf gegen IS“ zu entsenden. Sie sollen weiterhin Aufgaben der Luftbetankung, der Aufklärung („insbesondere luft-, raum- und seegestützt“), des „seegehenden Schutzes“ sowie als Teil des Stabspersonals übernehmen.

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat „die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden“. Außerdem verweist die Bundesregierung mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen darauf, dass sich mit Frankreich „nach den von der Terrororganisation IS begangenen Angriffen auf Paris am 13. November 2015“ erstmals ein EU-Mitgliedstaat auf die in Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union verankerte Beistandsklausel berufen habe.

Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolge „vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien, auf dem Territorialgebiet von Anrainer-Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete“. Die AWACS-Flüge, bei denen Daten gewonnen und weitergegeben werden, sollen im Nato-Luftraum oder internationalen Luftraum stattfinden. Das Mandat ist befristet bis zum 31. Dezember 2017, die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf knapp 134 Millionen Euro.

Die Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei, aber auch in Deutschland hätten gezeigt, „dass von der Terrororganisation IS trotz des erfolgreichen Vorgehens der internationalen Anti-IS-Koalition, insbesondere im Irak und in Syrien, weiterhin ein bewaffneter Angriff ausgeht, der uns auch in Europa sehr konkret betrifft und gegen den das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung gegeben ist“, schreibt die Bundesregierung. Der IS stelle aufgrund seiner extremistisch-salafistischen Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer auch aus Sicht des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar.

Der Bedrohung durch IS müsse „weiterhin entschieden und in einem abgestimmten Ansatz“ begegnet werden. Neben der Beteiligung an der internationalen Anti-IS-Koalition sowie Ausrüstungshilfen und Ausbildungsunterstützung für die irakischen Sicherheitskräfte und die Sicherheitskräfte der Region Kurdistan-Irak würden von deutscher Seite Ertüchtigungsmaßnahmen für Jordanien und Tunesien, aber auch beispielsweise Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau in Libyen, dazu beitragen, die Verbreitung von weiteren Keimzellen von IS zu verhindern. Der deutsche militärische Beitrag sei eingebettet in einen „breiten zivilen Ansatz“. Übergeordnetes Ziel bleibe eine „umfassende politische Friedenslösung für Syrien, aber auch die dauerhafte politische und wirtschaftliche Stabilisierung und Transformation des Irak“.

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