Bundesrat will Amtshilfegesetz ändern
Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat verlangt umfangreiche Änderungen an dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen (18/9536). In der Stellungnahme drängen die Länder unter anderem auf Ergänzungen, damit der Doppelabzug von Betriebsausgaben bei Personengesellschaften verhindert wird. Dies komme in Fällen vor, in denen sich Gesellschafter in einem anderen Staat befinden, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen worden sei. Es gehe um Milliardensummen, erklären die Länder und fordern: „Zukünftig soll verhindert werden, dass diese Vorgänge im Ergebnis in keinem der beteiligten Staaten besteuert beziehungsweise Ausgaben doppelt abgezogen werden.“ Außerdem werden Maßnahmen verlangt, um die Besteuerung von Abfindungen für Beschäftigte, die ihren Wohnsitz in anderen Staaten haben, sicherzustellen. Die Bundesregierung sichert in ihrer Gegenäußerung die Prüfung der Vorschläge zu. Einigen Wünschen des Bundesrats stimmt sie auch zu.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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