Mehr Geld für die Länder
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung will das Regionalisierungsgesetz ändern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/9981) vorgelegt, der am Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird.
Auf Grundlage des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes, der besonders zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) verwendet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf. Diese finanzielle Unterstützung soll noch in diesem Jahr von acht Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöht werden. Ab 2017 bis 2031 soll dieser Betrag jährlich um 1,8 Prozent steigen.
Laut Gesetzentwurf soll die Verteilung des Betrages in Höhe von acht Milliarden Euro auf alle Bundesländer nach Festlegung des Kieler Schlüssels erfolgen. Zur Kompensation der Länder, die durch den Kieler Schlüssel Nachteile gegenüber dem alten Verteilungsschlüssel haben, wird 2016 ein Betrag von 200 Millionen Euro mit einem gesonderten Verteilungsschlüssel auf die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verteilt. Diese Beträge sollen mit 1,8 Prozent über den Gesamtzeitraum dynamisiert werden.
Für den Bundeshaushalt würden sich dadurch bis zum Jahr 2031 zusätzliche Belastungen von insgesamt 3,67 Milliarden Euro ergeben.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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