Kürzung von Betriebsrenten
Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Klärungsbedarf in der Frage der Anpassung des Versorgungsausgleiches bei betrieblichen und privaten Renten. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium der Finanzen zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.
In der Eingabe beschwert sich die Petentin über eine Kürzung ihrer Betriebsrente aufgrund versorgungsrechtlicher Regelungen. Sie beziehe seit dem 1. Januar 2002 von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) eine Betriebsrente, heißt es in der Petition. Nach erfolgter Scheidung von ihrem Ehemann im Jahr 2008 sei ihre Betriebsrente im Zuge des Versorgungsausgleiches gekürzt worden. Die Petentin beklagt nun, dass die Kürzung der VBL auch nach dem Tode des geschiedenen Ehemannes im Jahr 2010 weiter fortbestehe.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, ergibt sich derzeit aus dem Versorgungsausgleichgesetz kein Anspruch der Petentin auf Anpassung des Versorgungsausgleiches wegen Todes des ausgleichsberechtigten Ehemannes. Die Regelung sehe zwar vor, dass - auf Antrag - ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person nicht länger auf Grund des Versorgungsausgleiches gekürzt wird, wenn die ausgleichsberechtigte Person gestorben ist. Doch sei die Regelung auf die VBL nicht anwendbar, wie der Petitionsausschuss schreibt. Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers gelte sie ausschließlich für die staatlichen Regelsicherungssysteme, wozu die VBL nicht gehöre. Im derzeit geltenden Versorgungsausgleichsrecht sei keine nachträgliche Anpassung betrieblicher und privater Anrechte vorgesehen
Begründet wird dies damit, dass den Versorgungsträgern betrieblicher und privater Anrechte die mit einer nachträglichen Anpassung verbundenen Mehrkosten nicht zugemutet werden sollen, da dies das jeweilige Versicherungskollektiv belasten würde. Eine solche Kostenübertragungspflicht sei aus diesem Grund nur für die Regelsicherungssysteme vorgesehen, heißt es in der Vorlage. Der Petitionsausschuss, so schreiben die Abgeordneten, habe gleichwohl Verständnis für das Begehren der Petentin.
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