CITES-Ergebnisse positiv bewertet
Berlin: (hib/SCR) Die Ergebnisse der CITES-Vertragsstaatenkonferenz sind am Mittwochmorgen im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fraktionsübergreifend auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, sprach ebenfalls von einem „großen Erfolg“. Die Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) fand vom 24. September bis 4. Oktober in Südafrika statt. CITES regelt den Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten.
Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion lobte, dass einige, „hoch bedrohte“ Arten, etwa der Graupapagei, nun besser geschützt würden. Auch die vereinbarte Einschränkung der Ausfuhr von Jagdtrophäen sei positiv. Enttäuscht zeigt sich der Unions-Vertreter über die Entwicklungen beim Anhang III des CITES-Übereinkommens. Hier seien die Ziele nicht erreicht worden. Es fehlte die Benennung konkreter Maßnahme und Arten, sagte der Unions-Vertreter.
Laut Bericht des Bundesumweltministeriums hatte die Vertragsstaatenkonferenz zwar grundsätzlich einem Vorschlag zugestimmt, künftig stärker Gebrauch vom Anhang III zu machen. Dabei geht es vor allem um exotische Haustiere. Studien zu der Frage, welche Arten für den Anhang in Frage kämen, lehnte die Konferenz demnach aber ab.
Ein Vertreter der SPD-Fraktion lobte, dass man bei der Erhaltung der Artenvielfalt und dem Schutz der Wildtiere einen großen Schritt vorangekommen sei. Die positiven Signale von internationalen Konferenzen zum Thema Nachhaltigkeit zeigten nun auch praktische Konsequenzen. Ein wichtiges Ergebnis sei, dass der Handel mit Elfenbein weiter verboten bleibe. Der Versuch, dieses Verbot aufzuweichen, sei abgewehrt worden, sagte der Sozialdemokrat.
Eine Vertreterin der Fraktion Die Linke ging ebenfalls auf den Schutz von Elefanten ein. Trotz einer positiven Einschätzung der Ergebnisse der Konferenz gebe es noch immer Probleme mit dem Schutz der Elefanten. So kritisierte die Linken-Vertreterin, dass die afrikanischen Elefantenpopulationen nicht vom Anhang II in den Anhang I hochgestuft wurden. Schließlich sei deren Situation „prekär“.
Laut BMUB-Bericht hatte die EU einer Höherstufung nicht zugestimmt. Unter anderem hätte demnach die Aufnahme im Anhang I das Verbot des Elfenbeinhandels unterlaufen können, den Arealsstaaten hätten dann einen Vorbehalt eingelegen können. Ein solcher sei beispielsweise von Namibia angekündigt worden. Damit wäre für Elefanten in diesen Ländern der Anhang II einschlägig gewesen, was grundsätzlich auch den Handel mit Elfenbein erlaubt hätte, heißt es in dem Bericht.
Eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sagte, von der Konferenz gehe ein wichtiges Signal für den Artenschutz aus. Dafür müsse insbesondere den Naturschutz-, Umwelt- und Artenschutz-Verbänden Dank gezollt werden. Zu kritisieren sei aber, dass sich Deutschland und die EU gegen einen Beschluss des Europäischen Parlaments zur Höherstufung der Elefantenpopulationen gestellt hätten. Das Bundesumweltministerium müsse sich zudem verstärkt mit dem illegalen Wildtierhandel und seinem kriminellen Umfeld befassen, forderte die Grünen-Vertreterin.
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