Stärkung des Biowaffenübereinkommens
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD machen sich für einen größeren Schutz vor Biowaffen stark. In einem Antrag (18/10017), der am morgigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, weisen sie darauf hin, dass das seit 1975 bestehende „Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen“ (BWÜ) weder über ein Verifikationsregime noch über eine Vertragsorganisation verfüge. „Verstöße gegen den Vertrag können somit nicht systematisch aufgedeckt und sanktioniert werden.“ Zudem seien eine Reihe von Ländern aus Afrika und dem Pazifikraum dem Übereinkommen bisher ferngeblieben, bei anderen Signatarstaaten bestünden wiederum Zweifel, ob sie den BWÜ-Verpflichtungen nachkommen. „Es ist bekannt, dass mindestens ein Signatarstaat des Übereinkommens, Syrien, trotz des Verbots an biologischen und Toxinwaffen gearbeitet hat.“
Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem auf, sich bei der Ende November in Genf stattfindenden 8. BWÜ-Überprüfungskonferenz für eine weltweite Verbesserung der nationalen Umsetzung dieses Vertragswerkes einzusetzen, weitere Staaten zum Beitritt zu bewegen und auf eine Verbesserung vertrauensbildender Maßnahmen zu drängen. Die Bundesregierung solle zudem für mehr Kompetenzen und Kapazitäten der „Implementation Support Unit“ (ISU) werben, „sodass die ISU mittelfristig die Aufgaben eines Sekretariats der BWÜ-Vertragsstaaten übernehmen kann und langfristig Teile der Aufgaben einer Organisation für das Verbot biologischer Waffen ausübt“. Weitere Forderungen zielen auf Vorschläge, „wie die Diskussion unter den BWÜ-Vertragsstaaten über die Schaffung eines Mechanismus zur Stärkung der Vertragstreue wieder aufgenommen werden können“ sowie innerhalb Deutschlands auf die Förderung der biowissenschaftlichen Forschung und der Friedensforschung.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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