Leistungssätze für Asylbewerber
Berlin: (hib/CHE) Die Leistungen für Asylbewerber werden ab kommendem Jahr auf Grundlage der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) für 2013 angepasst. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9985) zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) vor, der am 21. Oktober in erster Lesung vom Bundestag beraten wird. Bestandteil des Entwurfs ist auch eine Neustrukturierung der Bedarfsstufen. So sollen die Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus dem Leistungssatz ausgegliedert und, wie bereits der Hausrat, gesondert als Sachleistung erbracht werden. Außerdem wird eine neue Bedarfsstufe für erwachsene Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften festgelegt. Für Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit soll es einen Freibetrag geben, der nicht auf die Leistungen nach dem AsylbLG angerechnet wird.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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