Teilhabegesetz: Streit um Kostenübernahme
Berlin: (hib/CHE) Das geplante Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird keine zusätzliche Ausgabendynamik für die Länder und Kommunen entfachen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum BTHG, die als Unterrichtung (18/9954) vorliegt. Nach ihren Berechnungen würden Länder und Kommunen durch das BTHG ab dem Jahr 2021 entlastet, der Entlastungsbetrag steige von 71 Millionen Euro im Jahr 2021 auf rund 235 Millionen im Jahr 2035, schreibt die Bundesregierung.
Die Länderkammer vertrat in ihrer Stellungnahme die Ansicht, dass der Entwurf für ein BTHG das Ziel, „die bestehende Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe zu stoppen“ verfehle. Sie hatte darüber hinaus gefordert, dass der Bund generell die durch das BTHG verursachten Mehrausgaben vollständig und dauerhaft tragen sollte. Dies lehnt die Bundesregierung ab und verwies darauf, dass der Bund in den Jahren 2017 bis 2020 rund 82 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten übernehme.
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