Keine Änderung der Kassenaufsicht
Berlin: (hib/PK) Die unterschiedliche Aufteilung der Aufsicht über die gesetzlichen Krankenkassen nach Bundes- und Landesrecht hat sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Mögliche Neuordnungen könnten aus verfassungsrechtlichen und praktischen Gründen schwierige Rechtsfragen aufwerfen, heißt es in der Antwort (18/9993) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/9859) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
In vielen Fällen gelinge es in der Praxis, auf eine einheitliche Handhabung der Aufsicht hinzuwirken. So gebe es einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Die Treffen zwei Mal im Jahr dienten auch dazu, eine einheitliche Auffassung aller Aufsichtsbehörden zu Rechts- und Verfahrensfragen herbeizuführen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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