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20.10.2016 1. Untersuchungsausschuss (NSA) — Ausschuss — hib 617/2016

Zeugin unter Geheimschutzbedingungen

Berlin: (hib/wid) Vor dem 1. Untersuchungsausschuss (NSA) hat eine Mitarbeiterin der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erneut über die Umstände berichtet, unter denen ihre Behörde die vom Bundesnachrichtendienst und der amerikanischen National Security Agency (NSA) betriebene Abhöranlage in Bad Aibling inspiziert hat. Über die dabei gewonnenen Erkenntnisse und deren rechtliche Bewertung könne sie in öffentlicher Sitzung allerdings nichts mitteilen, betonte die Zeugin Gabriele Löwnau in ihrer Vernehmung am Donnerstag. Die heute 57-jährige Juristin leitet seit März 2012 in der Datenschutzbehörde das für die Aufsicht über Nachrichtendienste und Polizeien des Bundes zuständige Referat V, mittlerweise Arbeitsgruppe 22.

Bis zum Sommer 2013, als die Enthüllungen des US-Geheimdienstkritikers Edward Snowden über die Tätigkeit der NSA Furore machten, habe ihre Behörde dem BND in Bad Aibling nie einen Besuch abgestattet, berichtete Löwnau. Durch die von Snowden ausgelöste Diskussion sei sie auf die Abhöranlage aufmerksam geworden. Vorschriftsgemäß seien die beiden Inspektionsreisen im Dezember 2013 und Oktober 2014 in knapp und allgemein gehaltenen Schreiben an den BND wie an das Kanzleramt als aufsichtsführende Behörde angekündigt worden. Eine Vertreterin des Kanzleramts sei auch bei den Besuchen in Bad Aibling zugegen gewesen. Sie könne sich nicht erinnern, betonte die Zeugin, dass BND oder Kanzleramt im Vorfeld der Reisen versucht hätten, auf ihre Behörde einzuwirken.

Die Befunde der beiden Kontrollbesuche sind in einem Sachstandsbericht der BfDI festgehalten, der seit Juli 2015 vorliegt. Eine gesonderte „rechtliche Bewertung“ ging dem Ausschuss im Frühjahr 2016 zu. Beide Dokumente sind der Öffentlichkeit offiziell nicht zugänglich. Der Sachstandsbericht ist als „streng geheim“, die rechtliche Bewertung als „geheim“ eingestuft. Die Zeugin bestätigte, dass ihre Behörde diese Einstufung selbst vorgenommen habe. Sie habe aber keine andere Wahl gehabt: „Uns sind diese ganzen Dinge nur als streng geheim zur Kenntnis gekommen.“ Sie habe sich als Beamtin an Vorschriften zu halten: „Wenn wir Unterlagen haben, die als geheim oder streng geheim vorliegen, dann sind wir an diese Einstufung gebunden.“

Die Zeugin berichtete, dass ihre Behörde das Kanzleramt gebeten habe, wenigstens die rechtliche Bewertung der Öffentlichkeit zugänglich machen zu dürfen: „Wir haben nachgefragt, das Kanzleramt angeschrieben.“ Doch das Ersuchen sei abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass auch in der rechtlichen Bewertung geheimschutzbedürftige Sachverhalte zur Sprache kämen und deswegen „das Dokument nicht heruntergestuft werden kann“. Mit weiteren Mitteilungen gab sich die Zeugin zurückhaltend. Immer wieder beriet sie sich mit einem anwesenden Vertreter ihrer Behörde. Bei einem ersten Auftritt vor dem Ausschuss am 12. November 2015 hatte sie noch juristische Einschätzungen zu den in Bad Aibling festgestellten Befunden abgegeben. Da mittlerweile eine rechtliche Bewertung ihrer Behörde vorliege, sei dies jetzt nicht mehr möglich, betonte sie.

Vertreter der Opposition im Auschuss kritisierten die Geheimhaltungspraxis in scharfen Worten. Der Grüne Konstantin von Notz sprach von einer „Farce“ und einem „Putinschen Mechanismus“, „wenn ein in einer offenen Gesellschaft bekannter Sachverhalt, der von der Datenschutzbeauftragten untersucht wird, ein streng geheimer Vorgang werden kann.“

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