Die Hypothese vom NSU-Sextett
Berlin: (hib/fza) Bestand die rechte Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) nicht aus einem Trio, sondern womöglich aus einem Sextett an Tätern? Dieser Frage ging der 3. Untersuchungsausschuss (NSU II) des Bundestages unter Vorsitz von Clemens Binninger nach.
Dazu befragte der Ausschuss mit den Zeugen Wolfgang Fink und Klaus Brand zwei Beamte des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, die im Fall der durch den NSU ermordeten Polizistin Michèle Kiesewetter ermittelt hatten. Kiesewetter und ihr Kollege Martin Arnold waren am 25. April 2007 in ihrem Dienstwagen, den sie auf einem Parkplatz in Heilbronn geparkt hatten, mutmaßlich von den NSU-Mitgliedern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos überfallen worden.
Die Täter schossen den zwei Polizisten aus kurzer Distanz in den Kopf und raubten anschließend unter anderem die Dienstwaffen der beiden Beamten. Kiesewetter war sofort tot, sie ist das wohl letzte Opfer in der NSU-Mordserie. Arnold überlebte den Angriff schwer verletzt. Der NSU wird beschuldigt, insgesamt zehn Menschen ermordet zu haben, darunter neben der Polizistin Kiesewetter neun türkisch- und griechischstämmige Kleinunternehmer. Außerdem werden dem NSU 15 Banküberfälle und drei Sprengstoffanschläge zur Last gelegt.
Besonders um den Mordfall Kiesewetter ranken sich weiterhin viele Rätsel. Nach wie vor gibt es keinen unmittelbaren Augenzeugen von der Tat. Mehrere Zeugen wollen aber bis zu sechs Tatverdächtige gesehen haben, die zum Teil blutverschmiert waren und Hals über Kopf vom Tatort geflüchtet sind. Für die Auswertung der Zeugenbefragung war damals der Zeuge Brand zuständig. Er hatte den Fall 2009 übernommen, nachdem bekannt geworden war, dass die Polizei aufgrund einer verunreinigten DNA-Spur jahrelang einer falschen Fährte nachgejagt hatte. In den Medien wurde die Ermittlungspanne als „Heilbronner Phantom“ bekannt.
Im Zentrum der Untersuchungen des NSU-Ausschusses steht unter anderem die Frage, ob Kiesewetter tatsächlich ein Zufallsopfer war oder ob die Täter nicht doch gezielt zuschlugen. Hierfür gingen die Abgeordneten mit dem Zeugen Brand noch einmal detailliert fünf Zeugenaussagen durch und versuchten den Tathergang zu rekonstruieren. Die Zeugen seien alle glaubwürdig gewesen, auch wenn sie sich zum Teil erst Jahre später gemeldet hätten und in einigen zentralen Punkten - wie etwa bei der Beschreibung der Fluchtfahrzeuge und Täter - widersprochen hätten, sagte Brand. Das bestätige im Übrigen auch eine psychologische Beurteilung einiger Zeugen, ergänzte der Ausschussvorsitzende Binninger.
Füge man die Zeugenaussagen zusammen, komme man allerdings auf sechs Täter, sagte Brand. Auch wenn er sich dazu nicht explizit äußerte, scheint er weiterhin an dieser Hypothese festzuhalten. Auch der Ausschuss geht mittlerweile davon aus, dass die Haupttäter Böhnhardt und Mundlos wahrscheinlich mehrere Komplizen bei dem Mord in Heilbronn hatten. Die Generalbundesanwaltschaft, die die Anklage im NSU-Prozess in München führt, geht dagegen weiterhin von den lediglich zwei Tätern aus.
Über die Hypothese eines Täter-Sextetts sind die Ermittler allerdings nie hinausgekommen. Genauso bleiben die Motive für die Tat bis heute im Dunkeln. Vieles spreche dafür, dass die Täter durchaus gezielt Polizisten ermorden wollten, sagte Brand. Er sei aber ebenso davon überzeugt, dass Kiesewetter und Arnold Zufallsopfer waren. Gründe dafür führte er gleich mehrere an: Der Parkplatz, wo Kiesewetter erschossen wurde, ist ein beliebter Pausenplatz der örtlichen Polizei. Zudem war Kiesewetter nur zufällig dort. Sie hielt sich überhaupt nur im Rahmen eines Sondereinsatzes in Heilbronn auf und hatte erst wenige Tage zuvor die Einsatzschicht mit einem Kollegen getauscht.
Vor Brand hatte der Ausschuss bereits den Zeugen Fink befragt, der unter anderem mit der Auswertung der örtlichen Mobilfunkzellen rund um den Tatort befasst war. 740.000 Datensätze seien damals erfasst worden, davon seien 540.000 Datensätze in die Ermittlungen eingeflossen, stellte Fink fest. Die riesige Datenmenge umfasse jedes Telefonat und jede SMS, die um den Tatzeitpunkt herum in dem untersuchten Funkzellenbereich abgesendet oder empfangen worden seien. Laut Fink ergab die Auswertung zwar zahlreiche Hinweise, aber keinen entscheidenden Durchbruch bei den Mordermittlungen. Eine Kommunikation der Täter per Handy habe man nicht entdecken können.
Der Grund dafür könne sein, mutmaßte der Obmann Armin Schuster (CDU), das man bei der Datenanalyse stets nur vom Szenario einer spontanen Tat ausgegangen sei. „Sie haben jetzt jahrelang erfolglos mit der These “Zufallstat„ ermittelt und ich frage, wurde das Szenario “geplante Tat„ ebenso professionell geprüft?“, hakte Schuster nach. Fink bestätigte, dass das nicht der Fall gewesen sei und dass man dann wahrscheinlich andere Parameter abgefragt hätte. Man habe zunächst nur nach Nummern von aktenkundigen Straftätern gesucht. Auch habe man die Verbindungsdaten vom Nachmittag nicht mit denen vom Vormittag abgeglichen. Es sei durchaus nicht auszuschließen, dass die Täter den Tatort am Vormittag ausgekundschaftet und dann am Nachmittag zugeschlagen haben, äußerte Obfrau Irene Mihalic (Bündnis 90/Die Grünen). Solche möglichen Kreuzverbindungen habe man aber nie geprüft.
Der Vorsitzende Binninger stellte zudem weitere Versäumnisse fest. So habe Kiesewetter kurz vor Ihrem Tod sieben SMS erhalten. Als Absender sei jedes Mal die SMS-Zentrale des Netzbetreibers vermerkt. Dieser Umstand sei äußerst ungewöhnlich und bis heute nicht zufriedenstellend aufgeklärt worden. Zudem habe man nach dem 04.11.2011, nachdem der NSU enttarnt worden war, die Datensätze zwar noch einmal mit den Handynummern von Böhnhardt, Mundlos und Beate Zschäpe abgeglichen, nicht aber mit den zahlreichen anderen Verdächtigen im NSU-Verbrechenskomplex. Der Ausschuss fordert nun - wie schon bei den offenen DNA-Spuren der NSU-Mordfälle - eine Generalrevision der Funkzellenauswertung.
Der 3. Untersuchungsausschuss soll offene Fragen zur Arbeit der staatlichen Behörden bei den Ermittlungen im Umfeld der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) klären und Handlungsempfehlungen erarbeiten.
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