Nichtfinanzielle Firmen-Berichtspflichten
Berlin: (hib/PST) Die Grünen sind unzufrieden damit, wie die Bundesregierung eine EU-Richtlinie zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen umsetzen will, und fordern die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs. Die Richtlinie zur „Corporate Social Responsibility“, kurz CSR-Richtlinie (2014/95/EU) schreibt vor, dass große Unternehmen künftig in ihrem Jahresabschluss nicht mehr nur über betriebswirtschaftliche Aspekte ihrer Tätigkeit berichten müssen, sondern auch unter anderem über ihren Umgang mit der Umwelt, mit ihren Arbeitnehmern und mit Menschenrechten. Die Angaben sollen interessierten Bürgern bei der Entscheidung helfen, ob sie in dieses Unternehmen investieren, mit ihm Geschäfte machen oder seine Produkte kaufen oder nutzen wollen.
Zur Umsetzung dieser Richtlinie in deutsches Recht hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9982) „zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 20. Oktober, in erster Lesung beraten hat.
Dazu haben die Grünen einen Antrag (18/10030) vorgelegt, der nun zusammen mit dem Regierungsentwurf in die Ausschussberatung geht. Darin schreiben sie, die Regierung habe „die Chance vertan, Transparenz über nachhaltiges Unternehmenshandeln zu einem wesentlichen Kriterium der Unternehmensführung zu machen“ und bleibe „sogar noch hinter der angekündigten 1:1-Umsetzung“ der EU-Richtlinie zurück. So verlange der Regierungsentwurf nur die Darstellung von nichtfinanziellen Risiken, die zugleich auch Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Lage des Unternehmens hätten. Die EU-Richtlinie hingegen sehe vor, „dass Unternehmen auch solche wesentlichen Risiken für Mensch und Umwelt offenlegen, die nicht unmittelbar geschäftsrelevant sind“, heißt es in dem Antrag und weiter: „ Gerade dadurch erfolgt eine Verbesserung der Transparenz in Bezug auf Klima und Menschenrechte.“
Die Grünen verlangen von der Bundesregierung die Vorlage eines neuen, in zahlreichen Punkten veränderten Gesetzentwurfs. Unter anderem sollen die Berichtspflichten in verschiedener Hinsicht erweitert werden. Zudem sollen nicht nur kapitalmarktnotierte Unternehmen, sondern auch Familenbetriebe und andere Großunternehmen mit über fünfhundert Mitarbeitern diesen Berichtspflichten unterliegen. Zudem soll „eine inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Informationen durch externe Fachkräfte mit Expertise in Umwelt- und Sozialaudits“ vorgeschrieben werden.
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