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24.10.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antrag — hib 621/2016

Grüne zu Landesverrat und Pressefreiheit

Berlin: (hib/PST) Ermittlungen wegen Landesverrats gegen Medien oder ihre Mitarbeiter, wie sie im vergangenen Jahr gegen das Internetportal netzpolitik.org eingeleitet worden waren, sollen künftig strengeren Voraussetzungen unterliegen. Das fordern die Grünen in einem Antrag (18/10036). So soll im Strafgesetzbuch präziser definiert werden, was ein Staatsgeheimnis ist. Verschiedene gesetzliche Bestimmungen, aufgrund derer sich Medientätige in Ausübung ihrer Arbeit strafbar machen könnten, sollen gestrichen oder neu gefasst werden. Zudem sollen Journalisten in Strafverfahren besser vor Durchsuchungen und Beschlagnahmen geschützt werden. Mehr Schutz sollen auch sogenannte Whistleblower erhalten. Schließlich beantragen die Grünen, das Geheimschutzrecht des Bundes auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen.

In der Begründung heißt es, Fälle wie der von „netzpolitik.org“ zeigten, „dass notwendige Konsequenzen für den Schutz der Medienfreiheit nicht nur durch Behebung von (strukturellen wie einzelfallbezogenen) Vollzugsdefiziten, Rechtsanwendungsfehlern und politischen Fehlern, sondern maßgeblich auch in der Gesetzgebung noch immer nicht, jedenfalls nicht vollständig gezogen wurden“. Insbesondere die Straftatbestände des Geheimnisverrats bedürften „dringend rechtsstaatlicher Überarbeitung und Ergänzung im Hinblick auf die Verfassungsanforderungen und insbesondere die Rechte von Medienangehörigen einerseits und die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden andererseits“.

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