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24.10.2016 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 621/2016

Entwarnung bei „Reichsbürger“-Trick

Berlin: (hib/PST) Ein als „Malta Inkasso“ bezeichneter juristischer Trick, mit dem sogenannte „Reichsbürger“ Geld von Justizmitarbeitern einzutreiben versuchen, hat nach Angaben der Bundesregierung keine Aussicht auf Erfolg. Dies geht aus ihrer Antwort (18/9978) auf eine Kleine Anfrage (18/9868) der Linken hervor.

Wie die Fraktion Die Linke in ihrer Anfrage unter Berufung auf Medienberichte schreibt, haben „Reichsbürger“ in Malta ein Inkassounternehmen gegründet, über das sie „horrende Geldsummen“ geltend machen. Dazu würden erfundene Schulden in ein amerikanisches Online-Handels-Register eingetragen, was ausreiche, um diese vor einem Gericht in Malta ungeprüft geltend zu machen. Wenn nicht umgehend durch einen in Malta zugelassenen Anwalt Widerspruch eingelegt werde, ergehe ein in Deutschland vollstreckbares Urteil.

Dazu schreibt die Bundesregierung, sie stehe in der „Reichsbürgerproblematik“ „in ständigem Kontakt mit den hier zuständigen Landesjustizverwaltungen“. Auch mit der maltesischen Regierung und der für das Schuldnerregister zuständige Behörde im US-Bundesstaat Washington habe sie sich ausgetauscht. Dies habe dazu geführt, „dass es nach Kenntnis der Bundesregierung diesem Personenkreis bisher nicht gelungen ist und zukünftig auch nicht gelingen wird, ihre erfundenen und unberechtigten Forderungen durchzusetzen“.

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