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24.10.2016 Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 622/2016

Dissens mit Bundesrat über Schöffenwahl

Berlin: (hib/PST) Zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat gibt es eine Unstimmigkeit über das künftige Verfahren zur Wahl von Schöffen. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (18/9534) hervor, den die Bundesregierung dem Bundestag in einer Unterrichtung (18/10025) zusammen mit ihrer Gegenäußerung zugeleitet hat.

Der Bundesrat verlangt, dass künftig bei einer Schöffenwahl nicht mehr doppelt so viele Personen zur Wahl gestellt müssen, wie Ämter zu vergeben sind, sondern nur eineinhalbmal so viele. Er begründet dies mit der Schwierigkeit besonders in großen Gemeinden, genügend Freiwillige für dieses Ehrenamt zu finden. Wenn von diesen dann nur die Hälfte gewählt würde, führe das bei den nicht Berücksichtigten zu Enttäuschung und zu weiter sinkender Bereitschaft, sich für das Schöffenamt zur Verfügung zu stellen. Eine Wahlmöglichkeit sei auch mit der eineinhalbfachen Anwärterzahl gegeben.

In ihrer Gegenäußerung bleibt die Bundesregierung dabei, an der geltenden Rechtslage mit der doppelten Anwärterzahl festzuhalten. Aus den Vorschlagslisten würden nicht nur die Haupt- und Hilfsschöffen gewählt, schreibt die Regierung, „sie bilden auch die Grundlage für Ergänzungswahlen während der laufenden Schöffenperiode“. Auch dabei müssten die Schöffenwahlausschüsse noch eine Auswahlmöglichkeit haben. Andernfalls bestehe „die Gefahr, dass die von der Gemeinde erstellte Vorschlagsliste die eigentliche Wahlentscheidung vorweggenommen hat“.

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