Rückstellungen von Bergwerksfirmen
Berlin: (hib/HLE) Beim Verkauf von Bergwerksunternehmen stellt das Bergrecht Instrumente zur Verfügung, die der Sicherung finanzieller Folgeverpflichtungen wie der Erfüllung der erforderlichen Vorsorge zur Wiedernutzbarmachung der Oberfläche dienen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10004) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9887) mit, in der es um den Verkauf der Vattenfall-Braunkohleaktivitäten an eine tschechische Holding geht. Die Überwachung der Bergbaubetriebe liege in der Zuständigkeit der Länder, so die Regierung.
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