Registrierung von Ausländern
Berlin: (hib/STO) Ausländer müssen laut Bundesregierung stets regulär gemäß dem Ausländerzentralregistergesetz (AZGR) erfasst werden. Dies verbessere „die Datenlage in Bezug auf die in Deutschland insgesamt aufhältigen Ausländer erheblich“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9972) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9842). Darüber könnten „Mehrfachregistrierungen ein und derselben Person vermieden oder ein Wiederauffinden einer Person erleichtert werden“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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