Registrierung von Ausländern
Berlin: (hib/STO) Ausländer müssen laut Bundesregierung stets regulär gemäß dem Ausländerzentralregistergesetz (AZGR) erfasst werden. Dies verbessere „die Datenlage in Bezug auf die in Deutschland insgesamt aufhältigen Ausländer erheblich“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/9972(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9842(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Darüber könnten „Mehrfachregistrierungen ein und derselben Person vermieden oder ein Wiederauffinden einer Person erleichtert werden“.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein