Leistungsschutzrecht für Presseverlage
Recht und Verbraucherschutz/Antwort - 26.10.2016 (hib 627/2016)
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung äußert sich vorsichtig positiv zu Plänen der EU-Kommission, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger EU-weit einheitlich zu regeln. In der Antwort (18/10087) auf eine Kleine Anfrage (18/9901) der Grünen erklärt sie, sie halte es „für richtig, die grundsätzliche Frage, wie für einen gerechten Interessenausgleich bei der Wertschöpfung im Internet gesorgt werden kann, auch und vor allem auf europäischer Ebene zu diskutieren. Sie prüft in diesem Zusammenhang derzeit die Regelungsvorschläge der Kommission.“ Auf Fragen nach der Bewertung des geltenden deutschen Leistungsschutzrechts erklärt die Bundesregierung, dass dies derzeit evaluiert werde und noch nicht feststehe, wann eine Ergebnis vorliegt.
Die Anwendung des geltenden Leistungsschutzrechts ist derzeit Gegenstand zahlreicher Rechtsstreitigkeiten. Umstritten ist insbesondere die Nutzung von Textausschnitten durch Internet-Dienste.
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