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26.10.2016 Wirtschaft und Energie — Unterrichtung — hib 628/2016

Mehr Wettbewerb in der Luftfahrt verlangt

Berlin: (hib/HLE) Die Monopolkommission hat sich für mehr Wettbewerb in der Luftfahrt ausgesprochen und besonders die Doppelrolle von Bundesländern als Eigentümer und Aufsicht von Flughäfen beanstandet. Die Entgeltaufsicht sollte einer unabhängigen Regulierungsbehörde übergeben werden, die das Preissetzungsverhalten marktmächtiger Flughäfen einschränken könne, wo dies erforderlich sei, empfiehlt die Monopolkommission in ihrem von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/9860) vorgelegten 21. Hauptgutachten.

Zweifel an der Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden könnten auch nicht dadurch beseitigt werden, dass die Flughafenbeteiligungen von den Länderfinanzministerien verwaltet werden, während die Landesluftfahrtbehörden den jeweiligen Landesverkehrsministerien zugeordnet seien. argumentiert die Monopolkommission. Der Eindruck fehlender Unabhängigkeit werde außerdem dadurch verstärkt, dass in einer Reihe von Fällen Vertreter der Ministerien Aufsichtsratsmandate bei den Flughafengesellschaften besetzen würden. Fluggesellschaften würden einen Mangel an Transparenz bei den Flughafenentgelten kritisieren.

Auch das System der Zeitnischen für Starten und Landen (Slots) müsse reformiert werden, verlangt die Kommission. Derzeit hätten die Fluggesellschaften einen Anspruch auf Wiederzuteilung von Slots, wenn sie diese in der Vorperiode zu mindestens 80 Prozent genutzt hätten. Durch diese „Großvaterrechte“ werde eine effiziente Verteilung der Slots ebenso erschwert wie der Markteintritt neuer Fluggesellschaften. Eine effektive Kapazitätsausnutzung finde nicht statt. Die Kommission empfiehlt daher die Umstellung auf Auktionen. Außerdem müsse der Handel von Slots zwischen Fluggesellschaften, der zum Beispiel in den USA üblich sei, gestattet werden. Auch der Markt für die Bodenverkehrsdienste an Flughäfen sollte liberalisiert werden. Flughafenbetrieb und Bodenabfertigung sollten rechtlich getrennt werden.

Die Monopolkommission nahm auch zu Sharing Economy Diensten Stellung, bei denen Privatpersonen Güter oder Dienstleistungen über digitale Plattformen anbieten. Neue Angebote gibt es zum Beispiel in der Personenbeförderung. Die Monopolkommission warnt davor, auf den Eintritt neuer Wettbewerber sofort mit Verboten zu reagieren. Vielmehr sollte ein angemessener Ordnungsrahmen geschaffen werden. Es müsse qualitative Mindestanforderungen für Fahrer und Fahrzeuge sowie einen angemessenen Versicherungsschutz geben. Die Kommission spricht sich in ihrem Bericht auch gegen pauschale Verbote der kurzzeitigen Vermietung von Privatunterkünften aus. Besser seien Obergrenzen für die Anzahl der jährlichen Vermietungstage.

Kritisch äußert sich die Monopolkommission zur Ministererlaubnis für den Zusammenschluss der Lebensmittelmärkte Edeka und Kaiser's, die zur Sicherung der Arbeitsplätze bei Kaiser's erteilt worden war: „Ein hoher Beschäftigungsstand ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Ziel. In aller Regel sind Zusammenschlüsse jedoch nicht geeignet, gefährdete Arbeitsplätze langfristig zu sichern, da sie die Ursache der Gefährdung nicht beseitigen.“ Das öffentliche Interesse an Vollbeschäftigung sei nicht mit dem Interesse am Erhalt von Arbeitsplätzen bei einem bestimmten Unternehmen gleichzusetzen.

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