Kernbrennstofffreiheit deutscher AKW
Berlin: (hib/SCR) Ob im Atomkraftwerk (AKW) Brunsbüttel 2017 die Kernbrennstofffreiheit erreicht wird, ist derzeit laut Bundesregierung nicht abschätzbar. Hintergrund sei eine juristische Auseinandersetzung über Mängel im Genehmigungsverfahren an dem Standort. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/9977) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9818) hervor.
In Biblis soll laut Antwort die Kernbrennstofffreiheit im Block A voraussichtlich Ende 2016 und im Block B Mitte 2018 erreicht werden. Für Philippsburg 1 sei ebenfalls Ende 2016 avisiert. In Neckarwestheim 1 scheine dies frühstens im Jahr 2018 möglich zu sein, schreibt die Bundesregierung. Hinsichtlich der AKW Krümmel, Grafenrheinfeld, Grundremmingen B, Isar 1, Unterweser und Neckarwestheim 1 verweist die Bundesregierung auf Angaben in einer früheren Antwort (18/4887).
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