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31.10.2016 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 635/2016

Qualifikationsniveau in der Leiharbeit

Berlin: (hib/EB) Leiharbeiternehmer arbeiten häufiger in Berufen mit einem niedrigen Anforderungsniveau. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/10112) auf eine Kleine Anfrage (18/9916) der Fraktion Die Linke. Im Dezember 2015 hätten 53 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigen Leiharbeitnehmer eine Helfertätigkeit ausgeübt, im Vergleich zu 15 Prozent bei allen Beschäftigen, heißt es weiter. Hochqualifizierte Tätigkeiten seien mit vier bis sechs Prozent in der Leiharbeitsbranche seltener vertreten als bei den Beschäftigten insgesamt (13 Prozent). Auch Fachkraft-Tätigkeiten üben Leiharbeitnehmer laut Bundesregierung seltener aus. Insgesamt waren laut Statistik zur Arbeitnehmerüberlassung der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2015 rund 951.000 Leiharbeitnehmer beschäftigt, davon 881.000 sozialversicherungspflichtig, heißt es in der Antwort.

Weiter schreibt die Bundesregierung, dass „die Diskrepanz von formaler Berufsausbildung und ausgeübter Tätigkeit bei Leiharbeitnehmern deutlicher ausgeprägt ist als in der Gesamtwirtschaft“. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die für ihre Tätigkeiten formal überqualifiziert sind, betrage insgesamt 13 Prozent. In der Gruppe der Leiharbeitnehmer treffe dies auf 35 Prozent zu. „Dies ist allerdings auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Arbeitnehmerüberlassung gerade für Menschen eine Beschäftigungschance bietet, die nach Phasen längerer Erwerbstätigkeit an Arbeitsmarktnähe verloren haben“, schreibt die Bundesregierung dazu.

Bei den sozialversicherungspflichtigen Leiharbeitnehmern sei der Anteil der Personen ohne Berufsabschluss mit 22 Prozent fast doppelt so hoch wie der Anteil unter allen Beschäftigten, schreibt die Bundesregierung weiter. Der Akademikeranteil sei mit sieben Prozent halb so hoch wie in der Gesamtwirtschaft. Diese Anteile haben sich laut Bundesregierung in den vergangenen Jahren kaum verändert.

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