Geldanlage der Krankenkassen
Berlin: (hib/PK) Die Geldanlage der gesetzlichen Krankenkassen ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/10125) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. So werde den Kassen nach einer gesetzlichen Änderung ab Jahresbeginn 2017 erlaubt, einen bestimmten Teil ihres Kapitals in Aktien anzulegen.
Es sei nicht auszuschließen, dass Krankenkassen dann in Unternehmen investierten, die durch ihre Produkte oder Produktionsprozesse zu höheren Gesundheitsausgaben beitrügen. Das gelte beispielsweise für Tabak- oder Alkoholproduzenten oder Unternehmen mit hohen Treibhausgasemissionen.
2014 hätten die 78 gesetzlichen Krankenkassen, die damals dem Bundesverwaltungsamt unterstellt waren, über ein Geldanlagevolumen von 26,4 Milliarden Euro verfügt. Diese Liquiditätsreserve diene den Kassen zum Ausgleich der Schwankungen bei den Einnahmen und Ausgaben. Auch der Gesundheitsfonds verfügte über ein Gesamtvolumen in Höhe von mehr als 200 Milliarden Euro. Nach Medienberichten seien auf das Vermögen des Gesundheitsfonds 2015 erstmals „Strafzinsen“ in Höhe von 1,8 Millionen Euro erhoben worden.
Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun unter anderem wissen, wie die Kassen ihr Geld bislang angelegt haben.
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