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01.11.2016 Inneres — Anhörung — hib 637/2016

Anhörung zu Luftsicherheitsgesetz

Berlin: (hib/STO) Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (18/9752) ist am Montag, 7. November, Thema einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses. Zu der Veranstaltung, die um 13.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 600) beginnt, werden sechs Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum bis zum 3. November beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Mit dem Neuregelung soll das nationale Recht an die EU-Luftsicherheitsverordnung und ihre Durchführungsbestimmungen angepasst werden. Zugleich soll der Vorlage zufolge das Sicherheitsniveau im Bereich der Luftfracht erhöht werden. So soll das Bundesinnenministerium unter bestimmten Voraussetzungen ein „Einflug-, Überflug-, Start- oder Frachtbeförderungsverbot für einzelne Luftfahrzeuge oder eine näher bestimmte Gruppe von Luftfahrzeugen“ verhängen können. Auch sollen die Luftfahrtunternehmen die Tätigkeiten von Luftsicherheits-Verbindungsbeamten der Bundespolizei in Drittstaaten unterstützen.

Laut Ministerium sollen zudem zum Schutz des zivilen Luftverkehrs vor Anschlägen durch mögliche Innentäter die Vorschriften für die Zuverlässigkeitsüberprüfung verschärft werden: Danach bedürfen künftig auch die Arbeitnehmer, für die bislang eine sogenannte beschäftigungsbezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend war, einer behördlichen Zuverlässigkeitsüberprüfung. Dies betreffe insbesondere das im Frachtbereich tätige Personal.

Darüber hinaus wird den Angaben zufolge erstmals die Zulassung und Überwachung der an der sicheren Lieferkette für Luftfracht beteiligten Unternehmen im nationalen Recht geregelt. Gleichzeitig würden die Verfahren konkretisiert, mit denen die europäischen Bestimmungen zur Kontrolle der Luftfahrtunternehmen, die Luftfracht oder Luftpost von einem Drittstaaten-Flughafen in die EU befördern, in Deutschland umgesetzt werden. Mit der Einführung einer bundeseinheitlichen Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik sollen schließlich einheitliche Qualitätsstandards in allen Bereichen sichergestellt werden, in denen diese besondere Technik zum Einsatz kommt.

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