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02.11.2016 Inneres — Antwort — hib 639/2016

Umverteilung von Flüchtlingen

Berlin: (hib/STO) Um die Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien innerhalb der Europäischen Union geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10152) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9932). Wie die Abgeordneten darin schrieben, führte die Europäische Kommission im Mai 2015 einen zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus für Menschen ein, die eindeutig internationalen Schutz in der EU benötigen. Insgesamt sollten im Laufe von zwei Jahren 160.000 Menschen aus Griechenland und Italien auf andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Der Europäische Rat habe den Umverteilungsvorschlag der Kommission im September 2015 mehrheitlich beschlossen. Die Umverteilung solle entsprechend einem von der Kommission vorgestellten Schlüssel zur gerechten Verteilung erfolgen. Danach entfielen auf Deutschland 27.485 Personen.

Auf die Frage, wie viele Schutzsuchende aus den beiden südeuropäischen Ländern bis September 2016 in die Bundesrepublik umverteilt wurden, gibt die Bundesregierung an, dass aus Italien 20 Personen und aus Griechenland 196 Personen umverteilt worden seien. Das „verstärkte Engagement von Deutschland erst jetzt ist unter Verweis auf das Migrationsgeschehen im Jahr 2015 und deren Auswirkungen bis heute zu erklären“, heißt es in der Antwort weiter. Zudem habe Deutschland im Rahmen von Dublin-Überstellungen 236 Personen im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2016 aus Griechenland aufgenommen. Zugleich habe auch „die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen aus der Türkei im Rahmen der EU-TUR Erklärung eine hohe Priorität“ gehabt.

Ab September 2016 stelle Deutschland Griechenland und Italien jeweils bis zu 500 Umsiedlungsplätze monatlich zur Verfügung, führt die Bundesregierung ferner aus. Ziel sei, diese jeweiligen Umsiedlungen innerhalb des von den EU-Ratsbeschlüssen vorgegebenen Zeitrahmens (zwei Monate ab jeweiliger Tranchenmeldung) abzuschließen. Dies hänge jedoch auch von allen beteiligten Partnern sowie den organisatorischen Rahmenbedingungen, zum Beispiel Flugkapazitäten, ab.

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