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02.11.2016 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 640/2016

„Staatenimmunität verletzt“

Berlin: (hib/JOH) Der vom Oberlandesgericht Florenz am 18. August 2016 zurückgewiesene Klageantrag der Bundesregierung zur Aufhebung des sogenannten Exequatururteils aus dem Jahr 2008 verletzt nach Ansicht der Bundesregierung die Staatenimmunität Deutschlands. Das Völkerrecht sehe individuelle Ansprüche gegen Staaten bei Verletzungen des Humanitären Völkerrechts nicht vor, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/10140) auf eine Kleine Anfrage (18/9873) der Fraktion Die Linke. Dies bedeute jedoch nicht, dass der einzelne Geschädigte „recht- und entschädigungslos gestellt“ würde.

Mit dem Exequatururteil wurde die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Deutschen Bahn AG zur Entschädigung von Opfern des SS-Massakers von Distomo betrieben. In der griechischen Ortschaft hatte die SS am 10. Juni 1944 218 Einwohner ermordet. Nach Auffassung der Fragesteller sollte das neue Urteil des Gerichts in Florenz der Bundesregierung Anlass sein, die Entschädigungsrechte der Opfer endlich zu erfüllen. Es sei „unwürdig, den Überlebenden und Verwandten dieses Massakers einen jahrzehntelangen Rechtsstreit zuzumuten“.

Die Bundesregierung argumentiert demgegenüber, dass die Staaten für Verletzungen des Humanitären Völkerrechts im Wege der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit hafteten, „das heißt, sie sind verpflichtet, Wiedergutmachung gegenüber dem betroffenen Staat zu leisten, in dessen Zuständigkeit wiederum die Weiterverteilung an seine Staatsangehörigen fällt“. Dieses System des staatlichen Ausgleichs untereinander habe sich bewährt und dazu geführt, dass dauerhafte und stabile Friedensregelungen gefunden werden konnten. „Vor diesem Hintergrund halten weltweit die Gerichte den Grundsatz der Staatenimmunität auch bei Individualklagen aufgrund von Verletzungen des Humanitären Völkerrechts aufrecht“.

Als Konsequenz des Urteils hätten hochrangige Gespräche stattgefunden, deren Fortsetzung beschlossen wurde, heißt es in der Antwort weiter. Die italienische Regierung habe erneut bestätigt, dass die Generalstaatsanwaltschaft zugunsten der Bundesrepublik Deutschland interveniere.

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