Abbau von Schriftformerfordernissen
Berlin: (hib/STO) Im Verwaltungsrecht des Bundes sollen nach dem Willen der Bundesregierung mehr als 450 Schriftformerfordernisse abgebaut werden. Dies geht aus einem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf „zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ (18/10183) hervor.
Wie die Regierung darin ausführt, weist das Verwaltungsrecht des Bundes gegenwärtig mehr als 3.000 Rechtsvorschriften auf, in denen die Schriftform angeordnet wird. Schriftformerfordernisse erschwerten indes die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung und den weiteren Ausbau elektronischer Verwaltungsdienstleistungen. Durch die Neuregelung soll daher die Anordnung der Schriftform in 47 Rechtsvorschriften des Bundes ersatzlos gestrichen werden. Der jeweilige Verfahrensschritt kann dann - abhängig von den jeweiligen technischen Kommunikationsmöglichkeiten - mündlich, fernmündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Bei 417 weiteren Rechtsvorschriften soll künftig an Stelle der vormals ausschließlich schriftlichen auch eine elektronische Verfahrensabwicklung möglich sein.
Damit sollen laut Bundesinnenministerium künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt oder Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können. Für Bürger und Unternehmen werde so die Möglichkeit erweitert, auf elektronischem Weg mit der Verwaltung zu kommunizieren. Auch innerhalb der Verwaltung würden Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation abgebaut.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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