LULUCF-Anrechnung im EU-Klimarahmen
Berlin: (hib/SCR) Nach Ansicht der Bundesregierung sind „robuste Anrechnungsregeln“ eine Voraussetzung, um LULUCF in den EU-Klimarahmen 2030 zu integrieren. Mit LULUCF werden die Emissionen und Minderungen aus den Sektoren Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft bezeichnet. In einer Antwort (18/10149(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9861(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verweist die Bundesregierung auf die Regularien der Zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls. Sie seien eine „geeignete Grundlage“.
Nach Ansicht der Bundesregierung soll die Umsetzung der LULUCF-Entscheidung (Nr. 529/2013/EU) dazu genutzt werden, „um bis zum Jahr 2021 die LULUCF-Inventare und Anrechnungsregeln zu konsolidieren und noch bestehende Unsicherheiten zu adressieren“. Grundsätzlich unterstütze sie zudem die in einem Kommissionsentwurf einer LULUCF-Verordnung enthaltene Idee, überschüssige Gutschriften aus den Sektoren an andere Mitgliedstaaten übertragen zu können.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Frank Bergmann (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Susanne Ködel (Volontärin), Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Denise Schwarz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein