Vorsorgeprinzip ist nicht in Gefahr
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung sieht das Vorsorgeprinzip durch europäische Handelsverträge wie TTIP mit den USA oder CETA mit Kanada nicht in Gefahr. In einer Antwort (18/10166) auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9781) weist die Regierung darauf hin, dass das Vorsorgeprinzip auf Seiten der EU auf Ebene des Primärrechts verankert sei und von völkerrechtlichen Verträgen nicht außer Kraft gesetzt werden könne. Die Regierung weist darauf hin, „dass der Text von CETA nach Abschluss der Verhandlungen keine Verpflichtung enthält, die dazu führt, dass in der EU geltende Vorschriften etwa im Bereich der Lebensmittel- oder Produktsicherheit geändert werden müssten oder auf kanadische Produkte oder Unternehmen nicht angewandt werden dürften“. Auch das Verhandlungsmandat für TTIP gebe der EU-Kommission als Verhandlungsführerin auf, das Vorsorgeprinzip zu wahren.
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