Illegale Straßenrennen als Straftat
Berlin: (hib/PST) Illegale Straßenrennen sollen von der Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/10145) des Bundesrates vor, den die Bundesregierung jetzt dem Bundestag zugeleitet hat. Dazu soll in Paragraf 315 des Strafgesetzbuches ein neuer Tatbestand eingeführt werden und die entsprechende Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung ersetzen. Die Veranstaltung von oder Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen soll mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft sanktioniert werden. Bei schweren Personenschäden sollen bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden können. Durch die Heraufstufung zur Straftat soll es zudem möglich werden, die Fahrzeuge der Beteiligten einzuziehen.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
Verantwortlich: Christian Zentner (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Dr. Stephan Balling, Lisa Brüßler, Claudia Heine, Alexander Heinrich (stellv. Chefredakteur), Nina Jeglinski, Claus Peter Kosfeld, Johanna Metz, Sören Christian Reimer (Chef vom Dienst), Sandra Schmid, Michael Schmidt, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein, Carolin Hasse (Volontärin)