Vermögensabschöpfung bei Straftätern
Berlin: (hib/PST) Der Bundesrat will umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9525) zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die Bundesregierung jetzt in einer Unterrichtung (18/10146) dem Bundestag zugeleitet hat. Unter anderem wünscht der Bundesrat eine weitergehende Beweiserleichterung „bei der Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft namentlich für die Bereiche des Terrorismus und der organisierten Kriminalität“. Die Bundesregierung nimmt zu den Änderungswünschen teils zustimmend, teils ablehnend Stellung. In vielen Punkten sagt sie eine Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu.
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