UN-Missionen in Darfur und im Südsudan
Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiter an den UN-Missionen in der Region Darfur im Sudan (UNAMID) sowie im Südsudan beteiligen (UNMISS). Wie aus zwei Anträgen der Bundesregierung hervorgeht (18/10188; 18/10189), sollen im Rahmen beider Mandate wie bisher bis zu 50 Soldaten eingesetzt werden können, die dabei „Führungs-, Verbindungs-, Beratungs- und Unterstützungsaufgaben“ übernehmen und bei der technischen Ausrüstung und Ausbildung truppenstellender Nationen sowie der Vereinten Nationen helfen sollen. Der Einsatz in Darfur erfolge auf Grundlage der Resolution 1769 (2007) und folgender Resolutionen des UN-Sicherheitsrates, der Einsatz im Südsudan auf Grundlage der Resolution 1996 (2011) und folgender Resolutionen. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf 0,5 Millionen Euro (UNAMID) beziehungsweise 1,3 Millionen Euro (UNMISS). Beide Mandate sind bis Ende 2017 befristet.
„Fünf Jahre nach seiner Unabhängigkeit steht Südsudan weiterhin vor massiven Herausforderungen, bei deren Bewältigung das Land auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen bleibt“, schreibt die Bundesregierung zur Begründung. Mit dem Beginn schwerer bewaffneter Auseinandersetzungen seit Dezember 2013 hätte sich die Sicherheitslage in Teilen des Landes stark verschlechtert und die humanitäre Notlage verschärft. Nach über 20 Monaten Bürgerkrieg hätten die Rebellenorganisation Sudan People's Liberation Movement/Army-in-Opposition (SPLM/A-iO) und eine Gruppe politischer Führungspersönlichkeiten und die südsudanesische Regierung im August 2015 ein durch die Regionalorganisation Intergovernmental Authority on Development (IGAD) vorgelegtes Friedensabkommen unterzeichnet. „Die Umsetzung dieses Abkommens muss durch die internationale Gemeinschaft weiterhin erheblich unterstützt und überwacht werden.“
Auch in Darfur im Sudan sei es bisher nicht gelungen, „einen dauerhaften und nachhaltigen Frieden zu etablieren“, schreibt die Bundesregierung. Es komme nach wie vor sowohl zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Rebellengruppen und staatlichen Streitkräften sowie Milizen als auch zu „intrakommunaler Gewalt zwischen verschiedenen Ethnien“. Zuletzt seien im Frühjahr 2016 wieder Kämpfe zwischen Rebellen und Regierungsarmee in den Marra-Bergen Darfurs aufgeflammt, bei denen auch Luftschläge erfolgt seien. „Das Doha-Friedensabkommen von 2011 und der im Januar 2014 durch die sudanesische Regierung angestoßene nationale Dialog haben bisher nicht ausreichend zu einer Lösung des Konflikts beigetragen, da bislang die Beteiligung wesentlicher Oppositionsgruppen an den jeweiligen Prozessen nicht erreicht werden konnte“, schreibt die Bundesregierung weiter. Die im August 2016 unter Vermittlung der Afrikanischen Union wieder aufgenommenen Friedensverhandlungen zwischen Oppositionsgruppen und Regierung würden derzeit an der Frage des humanitären Zugangs stocken. „Zur Beilegung des Konflikts und Stabilisierung der humanitären Situation ist das fortgesetzte Engagement der internationalen Gemeinschaft weiterhin unverzichtbar.“
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