Abstimmungsbedarf bei blauer Plakette
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat noch keine „abgestimmte Position“ zur möglichen Einführung einer sogenannten blauen Plakette. Dies geht aus einer Antwort (18/10191) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9771) hervor. Die Grünen hatte darin eine Forderung der Umweltministerkonferenz nach einer restriktiveren Umweltzone vom April 2016 aufgegriffen. Die Umweltminister hätten demnach angeregt, es Kommunen zu ermöglichen, in bestimmten Zonen erhöhte Anforderung an den Stickstoff-Ausstoß von Fahrzeugen zu stellen. Möglich sei etwa ein Grenzwert von 80 mg/km, „so wie es die aktuelle Euro-6-Abgasnorm für Dieselfahrzeuge vorschreibt“. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort hingegen zusätzlich auf die Verkehrsministerkonferenz, die Anfang Oktober die für die blaue Plakette notwendige Fortentwicklung der 35. Bundesimmissionsschutzverordnung als „nicht entscheidungsreif“ angesehen habe.
Grundsätzlich sei die Bundesregierung der Auffassung, dass „Diesel-Pkw im realen Betrieb zu hohe Stickstoffoxidemissionen aufweisen“, heißt es in der Antwort. Dies sei ein „wesentlicher Grund“, warum die Bundesrepublik gegen EU-Vorgaben zu Luftqualitätsgrenzwerten für Stickstoffdioxid verstoße. Die Bundesregierung setze sich deshalb unter anderem für eine „kontinuierliche Verbesserung der EU-Abgasgesetzgebung“ ein, beispielsweise bei der Kontrolle von Schadstoffemissionen im realen Betrieb.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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