Kosten einer externen Stellungnahme
Berlin: (hib/STO) Um „Kosten einer externen Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden wegen Ingewahrsamnahmen bei Castor-Protesten“ geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10169). Wie die Fraktion darin schreibt, hat nach ihren Information „eine Atomkraftgegnerin gegen ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei anlässlich von Castortransporten nach Lubmin in den Jahren 2010 und 2011 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht“. Zu diesen Beschwerden sei die Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahme gebeten worden. Dazu habe die Regierung nach Kenntnis der Fraktion eine Kanzlei beauftragt, die eine fünfseitige Stellungnahme angefertigt habe.
Weiter heißt es in der Vorlage, dass die Beschwerdeführerin aufgrund ihrer Mittellosigkeit Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zur Formulierung einer Erwiderung beantragt habe. Nach Informationen der Fraktion sei die Beiordnung eines Rechtsanwaltes durch das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung abgelehnt worden, dass die Beschwerdeführerin in der Lage sei, ihre Interessen selbst zu verteidigen, das Verfahren zudem kostenfrei sei und vor dem Bundesverfassungsgericht kein Anwaltszwang bestehe.
Wissen wollen die Abgeordneten, warum die Bundesregierung eine Anwaltskanzlei mit dem Fall beauftragt hat, obwohl vor dem Bundesverfassungsgericht kein Anwaltszwang besteht. Auch erkundigen sie sich danach, aus welchen Gründen sich die Bundesregierung „einer externen Kanzlei zur Stellungnahme bedient“ hat, statt auf eigene juristische Expertise aus dem zuständigen Ministerium zurückzugreifen. Ferner fragen sie unter anderem, wie hoch die Kosten beziehungsweise Honorare für die Stellungnahme der Kanzlei waren.
Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten
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