Zwei Anhörungen beschlossen
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von zwei öffentlichen Anhörungen beschlossen. So soll am Montag, den 21. November, eine öffentliche Anhörung zu dem den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) gehen. Danach können Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, nicht genutzte Verluste weiter nutzen, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach dem Anteilseignerwechsel fortführen. Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte in der Sitzung, der Entwurf sei Teil der Wagniskapital-Initiative der Bundesregierung. Auf Fragen der Oppositionsfraktionen wurde versichert, neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten sollten damit nicht eingeführt werden. Eine weitere öffentliche Anhörung wird am Montag, den 28. November, stattfinden. Dabei wird es um den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) gehen.
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