Linke fragt nach Arbeit auf Abruf
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke stellt das Thema „Arbeit auf Abruf“ in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (18/10184). Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz ist es möglich, dass Arbeitnehmer innerhalb gewisser Grenzen nur nach Arbeitsanfall im Unternehmen beschäftigt und bezahlt werden. Die Linke will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele Erwerbstätige in einem solchen Arbeitsverhältnis arbeiten und wie hoch deren Verdienst und Wochenarbeitszeit ist.
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