Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung
Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 21. November, stattfinden. Grundlage ist der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209). Der Entwurf sieht vor, dass KWK-Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Die Ausschreibungen betreffen auch innovative KWK-Systeme.
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