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16.11.2016 Gesundheit — Antwort — hib 675/2016

Qualitätskriterien für Gesundheits-Apps

Berlin: (hib/PK) Für mobile Gesundheitsanwendungen (Apps) gelten gesetzliche Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Die Programme unterliegen dem Datenschutzgesetz sowie je nach Ausgestaltung auch dem Telemediengesetz, dem Medizinproduktegesetz und den Vorschriften zur Produktsicherheit und Produkthaftung, heißt es in der Antwort (18/10259) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10108) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Auch für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen von Bonusprogrammen gesetzlicher Krankenkassen mittels Wearables, Fitness- und Gesundheits-Apps gälten die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches. Die Einhaltung dieser Vorschriften werde durch die Aufsichtsbehörden gewährleistet.

Auf europäischer Ebene stehe eine Selbstverpflichtung der Hersteller von Gesundheits-Apps zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen („Code of Conduct“) kurz vor dem Abschluss. Ebenfalls auf Initiative der EU-Kommission würden derzeit Qualitätskriterien für die Beurteilung von Gesundheits-Apps entwickelt, die bis 2017 vorliegen sollten. Die vom Bundesgesundheitsministerium gegründete E-Health-Initiative befasse sich mit der Frage, ob darüber hinaus bestimmte Standards benötigt würden.

Eine vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps“ habe drei wesentliche Handlungsfelder aufgezeigt. So sollte mehr Transparenz und Qualität am Markt geschaffen, mehr Orientierung für die verschiedenen Nutzergruppen geboten und eine schnelle Integration nutzbringender Innovationen in die Versorgung ermöglicht werden.

Dabei könnten erfolgreiche Initiativen nur gemeinsam mit den verantwortlichen Akteuren entwickelt werden. In der E-Health-Initiative seien unter anderem Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser, Industrieverbände und Datenschützer vertreten. Das Ziel sei, die allgemeinen Empfehlungen aus der Studie zu konkretisieren und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Dabei werde auch die Patienten- und Verbraucherperspektive berücksichtigt.

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