EU-Richtlinien zur Terrorbekämpfung
Berlin: (hib/STO) Seit 2013 erlassene EU-Richtlinien im Bereich der Terrorismusbekämpfung sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10216) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9918). Dabei geht es um die Zeit nach der 2013 beendeten „Secile“-Studie, die den Abgeordneten zufolge eine „Bestandsaufnahme der EU-Terrorismusbekämpfungspolitik und Überprüfungsmechanismen“ versuchte.
In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung auf die EU-Richtlinie vom 27. April 2016 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität, die bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen sei. Ferner listet sie in der Vorlage die EU-Richtlinie vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung auf. Wie die Regierung dazu ausführt, wird das Umsetzungsgesetz derzeit vorbereitet. Die Umsetzungsfrist ende am 26. Juni 2017.
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