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17.11.2016 Haushalt — Unterrichtung — hib 677/2016

Keine wesentlichen Abweichungen

Berlin: (hib/MIK) Der Bundesrechnungshof (BRH) hat keine für die Entlastung der Bundesregierung wesentlichen Abweichungen zwischen den in den Rechnungen und in den Büchern aufgeführten Beträgen im Haushaltsjahr 2015 festgestellt. Dies geht aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2016 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (einschließlich der Feststellungen zur Jahresrechnung 2015) hervor, den der BRH als Unterrichtung (18/10200) vorgelegt hat.

Die Gesamtausgaben des Bundes lagen im Haushaltsjahr 2015 mit 311,4 Milliarden Euro um 4,5 Milliarden Euro über dem Soll, heißt es weiter. Ohne die Zuführung an die Rücklagen „Asylbewerber und Flüchtlinge“ hätten die Ausgaben bei 299,3 Milliarden Euro gelegen.

Die Einnahmen seien ebenfalls 4,5 Milliarden Euro höher gewesen als veranschlagt. Somit sei der Bundeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme ausgekommen. Die verfassungsrechtliche Schuldenregel sei eingehalten worden. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben hätten 300 Millionen Euro betragen. Der Bestand an eingegangenen Verpflichtungen lag bei 149,5 Milliarden Euro.

Ende des Jahres 2015 hätten der Bund und seine Sondervermögen Gewährleistungen von 480 Milliarden Euro übernommen. Das Vermögen des Bundes einschließlich seiner Sonder- und Treuhandvermögen hätte 263 Milliarden Euro betragen. Die Schulden (einschließlich Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen) lagen bei 1818 Milliarden Euro, schreibt der BRH.

In seinen Prüfbemerkungen listetet der BRH auf 578 Seiten darüber hinaus Steuerverschwendung des Bundes Millionenhöhe auf. Damit wird sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestag im kommenden Jahr beschäftigen.

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