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17.11.2016 Gesundheit — Antwort — hib 678/2016

Morbi-RSA: Behörde prüft Datenmeldungen

Berlin: (hib/PK) Bei Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) kann das Bundesversicherungsamt (BVA) eine Einzelfallprüfung vornehmen. Grundlage für den Morbi-RSA seien umfangreiche Datenmeldungen der Krankenkassen an das BVA, heißt es in der Antwort (18/10318) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10153) der Fraktion Die Linke.

Die Behörde prüfe die Meldungen, vor allem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Diagnosedaten und Arzneimittelkennzeichen, um die Verwendung manipulierter Daten im RSA zu verhindern. So unterziehe das BVA die Diagnosedaten der vertragsärztlichen Versorgung einer Auffälligkeitsprüfung. Würden Auffälligkeiten festgestellt, folge eine Einzelfallprüfung bei der betreffenden Krankenkasse, insbesondere hinsichtlich der Zulässigkeit der Meldung von Diagnosedaten.

Die Überprüfung könne auch anlassbezogen eingeleitet werden, wenn sich etwa durch Hinweise der Presse, anderer Kassen oder von Ärzten der Verdacht ergebe, dass die Datenmeldung nicht zulässig sein könnte. Das BVA könne dann auch vor Ort eine Prüfung veranlassen. Sollten die Vorgaben zur Datenmeldung nicht oder nur teilweise eingehalten worden sein, werde vom BVA ein Korrekturbetrag ermittelt, um den die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds dann gekürzt würden.

Im seinem Evaluationsbericht 2011 habe das BVA keine Hinweise auf ein systematisches „Up-Coding“ feststellen können, heißt es in der Antwort weiter. Die Behörde gehe aber jedem Verdachtsfall nach.

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