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17.11.2016 Inneres — Antwort — hib 679/2016

Asylsuchende aus Maghreb-Staaten

Berlin: (hib/STO) Um Asylsuchende aus den Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/10298) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10120). Danach haben von Januar 2016 bis einschließlich September 2016 insgesamt 2.699 algerische Staatsangehörige einen Asylerstantrag gestellt sowie 3.139 Marokkaner und 698 Menschen aus Tunesien.

Als asylberechtigt anerkannt wurde den Angaben zufolge in diesem Zeitraum ein algerischer Antragsteller, während 26 Algeriern die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, 21 subsidiären Schutz erhielten und bei 51 ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote betrug 2,3 Prozent. Daneben wurden laut Vorlage 62,2 Prozent der Anträge algerischer Asylsuchender abgelehnt, während es bei 35,5 Prozent der Fälle zu sonstigen Verfahrenserledigungen kam. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, wurden im laufenden Jahr bis einschließlich September 209 algerische Staatsangehörige ab- und 45 zurückgeschoben, während 187 freiwillig ausreisten.

Von marokkanischen Antragstellern wurden im ersten bis einschließlich dritten Quartal dieses Jahres laut Bundesregierung vier als Asylberechtigte und 59 als Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt, während 20 subsidiären Schutz zugesprochen bekamen und bei 40 ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote lag hier der Antwort zufolge bei 3,3 Prozent. In 64,1 Prozent der Fälle kam es laut Vorlage zu Ablehnungen und in 32,6 Prozent zu sonstigen Verfahrenserledigungen. Die Zahl der Abschiebungen marokkanischer Staatsbürger in den ersten neun Monaten dieses Jahres wird darin mit 172 angegeben, die der Zurückschiebungen mit 71 und die der freiwilligen Ausreisen mit 273.

Bei tunesischen Antragstellern gab es den Angaben zufolge in der Zeit von Anfang Januar bis Ende September 2016 keine Anerkennung als Asylberechtigte, während acht als Flüchtlinge anerkannt wurden, einer subsidiären Schutz erhielt und bei zwei ein Abschiebungsverbot festgestellt wurde. Die Gesamtschutzquote beläuft sich laut Vorlage auf 0,9 Prozent. Bei 57,4 Prozent kam es danach zu Ablehnungen und bei 41,7 Prozent zu sonstigen Verfahrenserledigungen. Wie der Antwort zudem zu entnehmen ist, wurden in den ersten neun Monaten dieses Jahres 124 tunesische Staatsbürger ab- und 17 zurückgeschoben, während 150 freiwillig ausreisten.

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