Wirtschaftskritik an KWK-Änderungsgesetz
Berlin: (hib/HLE) Die von der Bundesregierung geplanten Änderungen bei der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung sind auf massive Bedenken der deutschen Wirtschaft gestoßen. Dies wurde in mehreren Stellungnahmen der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung (18/10209) deutlich. Der Entwurf sieht vor, dass Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Anlagen zwischen einem und 50 Megawatt in Zukunft nur noch dann gefördert werden, wenn sie sich erfolgreich an einer Ausschreibung beteiligt haben. Die Ausschreibungen betreffen auch innovative KWK-Systeme. Auch die Regeln zur Eigenversorgung mit Strom sollen gerändert werden. Während Altanlagen Bestandsschutz erhalten, sollen Neuanlagen mit der - teilweise reduzierten - Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) belastet werden, um die Förderkosten des EEG auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Gerade die Regelungen zur Eigenversorgung stießen auf massiven Protest der Energieintensiven Industrien. Jörg Rothermel sprach in seiner für sechs Wirtschaftsverbände gemeinsam abgegebenen Stellungnahme von erheblichen Mehrkosten: „Insbesondere mittelständische Unternehmen sind in großer Zahl von der Änderung betroffen und müssen zukünftig die volle KWK-Umlage zahlen - selbst bei zweifellos stromintensiven Prozessen.“ Während die Industrie früher in weiten Teilen (bis zu 50.000 Unternehmen) entlastet worden sei, solle die Entlastung von der KWK-Umlage künftig auf 2.000 Unternehmen eingedampft werden. Außerdem wandten sich die energieintensiven Industrien gegen den Vorstoß, dass sich Eigenversorgungsanlagen nicht an Ausschreibungen beteiligen dürften.
Auch Sebastian Bolay (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) erklärte, es solle „einmal mehr insbesondere der überwiegende Teil der Industrie und der energieintensivere Mittelstand belastet“ werden. Bei diesen Unternehmen handele es sich um das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Strompreise würden sich immer mehr zu einer Bürde für die Wirtschaft entwickeln. Für den Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) warnte Gerd-Dieter Krieger vor „neuen Verunsicherungen“ durch das Gesetz. Die im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz festgelegten Ziele dürften nicht durch unzureichende Ausschreibungsmengen und zu kurze Übergangszeiten in Frage gestellt werden. Die Einschränkung der Förderung von eigenverbrauchtem Strom werde zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen besonders für die energieintensiven Industrien führen. Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bezweifelte, dass die Ausbauziele erreicht würden und forderte eine Erhöhung der Ausbauziele. Das Ausschreibungsmodell sei bei der Kraft-Wärme-Kopplung ungeeignet, weil es hier nicht nur um den Strom-, sondern auch um den Wärmemarkt gehe, erklärte Michael Wübbels für den VKU.
Auch Heinz Ullrich Brosziewski vom Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung bezeichnete das Ausschreibungsvolumen angesichts der von der Bundesregierung angestrebten Ausbauziele als zu gering. Der Ausbau der KWK sei durch die Neuregelungen nicht schneller vorangebracht worden, sondern es würden vielmehr neue Hindernisse aufgebaut. Längere Übergangsfristen verlangte Stefan Kapferer (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft). Sonst drohe ein Investitionsstau.
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