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22.11.2016 Finanzen — Unterrichtung — hib 684/2016

Bundesrat warnt vor Steuergestaltungen

Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat warnt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften (18/9986) vor Steuergestaltungen durch missbräuchliche Verlustnutzungen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/10348) vorgelegten Stellungnahme der Länder wird zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs begrüßt, steuerliche Hemmnisse solcher Unternehmen zu beseitigen, die zur Kapitalausstattung häufig auf Neuaufnahmen oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind und die von den derzeitigen Regelungen nicht profitieren können. Der Entwurf der Regierung könne aber „in bestimmten Fallkonstellationen deutlich über sein eigentliches Ziel hinausschießen und eröffnet erhebliches Gefahrenpotenzial“, argumentieren die Länder. Es bestehe die „Gefahr, dass zu einer mit dem gesetzgeberischen Ziel nicht zu vereinbarenden Verlustnutzung kommt, insbesondere auch durch Reaktivieren und Nutzbarmachen noch bestehender Verluste in bereits längere Zeit inaktiven Verlustmäntel“. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie sei wie der Bundesrat der Auffassung, dass die Neuregelung eine missbräuchliche Verlustnutzung vermeiden und Verfahrenssicherheit gewährleisten solle. Die Vorschläge des Bundesrates will die Regierung prüfen.

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