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24.11.2016 Finanzen — Anhörung — hib 687/2016

Anhörung zu illegaler Beschäftigung

Berlin: (hib/HLE) Um den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung geht es in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 28. November, im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses. Von 12.00 bis 14.00 Uhr sollen sieben Sachverständige ihre Einschätzungen zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (18/9958) abgeben. Der Entwurf sieht neue Kompetenzen für die Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden der Länder vor. So müssen Ausweispapiere in Zukunft nicht nur der Zollverwaltung, sondern auch Bediensteten der zuständigen Landesbehörden vorgelegt werden. Die Landesbehörden erhalten zudem weitere Prüfungsbefugnisse. Zollbehörden dürfen in Zukunft Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abfragen. Zu den weiteren Maßnahmen gehört der Ausschluss von Bewerbern, die bereits mit Vorschriften zur Verhinderung von Schwarzarbeit in Konflikt gekommen sind, von der Teilnahme an Ausschreibungen. Bisher wurden solche Bewerber schon von Bauaufträgen ausgeschlossen. Künftig erfolgt auch ein Ausschluss von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen.

Als Sachverständige sind geladen: Dieter Dewes (Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft), Johannes Jakob (Deutscher Gewerkschaftsbund), Deutscher Gewerkschaftsbund - Projekt Faire Mobilität, Klaus Ritgen (Deutscher Landkreistag), Generalzolldirektion, Frank Schmidt-Hullmann (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) und Hans-Dieter Kainzbauer-Hilbert (Hauptzollamt Stuttgart).

Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

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