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25.11.2016 5. Untersuchungsausschuss — Anhörung — hib 692/2016

Sorge um „Made in Germany“

Berlin: (hib/STU) Das Bundeswirtschaftsministerium sorgte sich nach Bekanntwerden des VW-Skandals grundsätzlich um das gute Image deutscher Unternehmen. Die Dachmarke „Made in Germany“ hatte einen besonderen Ruf„, sagte der Abteilungsleiter Industriepolitik, Wolfgang Scheremet, am Donnerstagabend im Diesel-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Der Beamte sprach von der Gefahr, dass der Betrug durch ein großes Unternehmen Auswirkungen auf andere deutsche Autohersteller oder auch Firmen anderer Branchen habe. Es habe eine große Verunsicherung weltweit gegeben. Auch in China sei kritisch berichtet worden, obwohl dort fast keine Diesel fahren.

Man habe daher für Aufklärung sorgen wollen, dass nicht die Dieseltechnologie generell betroffen sei und was die Bundesregierung tue, um Klarheit in der Affäre zu schaffen. Das Wirtschaftsministerium empfahl im Oktober 2015 “dringend eine außenpolitische Flankierung der Aufklärung der VW-Affäre„ und eine mit dem Auswärtigen Amt abgestimmte “Kommunikationsstrategie mit vertrauensbildenden Botschaften„. Letztlich wurde Scheremet zufolge eine Informationsbroschüre erstellt, die den deutschen Botschaften zur Verfügung gestellt wurde. Auch in einem Bericht an den Wirtschaftsausschuss hatte das Ressort vor einem generellen Bashing der deutschen Autoindustrie und der Dieseltechnologie gewarnt.

Nach Auffliegen des VW-Skandals wollte das Wirtschaftsministerium möglichst schnell neue Regelungen für RDE-Straßentests auf europäischer Ebene durchsetzen. RDE steht für Real Driving Emissions. Ab September 2017 sollen sie in der EU für die Typgenehmigung gelten und realitätsnähere Angaben für Abgase liefern. Im Mai 2015 hatte man sich auf EU-Ebene auf die Testprozedur geeinigt, am 28. Oktober 2015 folgte die Verständigung auf sogenannte Konformitätsfaktoren. Der sperrige Begriff besagt, um wie viel die Grenzwerte für Stickoxide im Straßentests überschritten werden dürfen. Mit dem Faktor sollen unter anderem Messungenauigkeiten der mobilen Straßentestgeräte ausgeglichen werden.

Die EU-Kommission schlug eine Überschreitung um 60 Prozent im ersten Schritt und 20 Prozent zwei Jahre später vor. Das Bundesumweltministerium unterstützte nach Aussage von Scheremet dies zunächst. Die deutsche Autoindustrie wollte einen Faktor über drei, wie Marek Bänsch im Ausschuss berichtete. Bänsch ist Referent in der Industrieabteilung im Wirtschaftsministerium und war an den internationalen Verhandlungen beteiligt. Das Ministerium sah den EU-Vorschlag kritisch. Man habe darauf achten müssen, dass es keine Wettbewerbsnachteile für die deutsche Autoindustrie und für die Beschäftigung gebe, betonte Bänsch.

Ein zwischen Wirtschafts-, Verkehrs- und Umweltministerium auf Staatssekretärsebene abgestimmter Vorschlag sah einen Faktor von 1,95 für die erste und 1,6 für die zweite Stufe vor. Die Vorstellungen in Europa gingen weit auseinander, die Niederlande wollte etwa strengere, andere Länder wie Tschechien, Ungarn oder Rumänien großzügigere Grenzwerte. Der Kompromiss lautete schließlich, dass im Test auf der Straße ab 2017 das 2,1-Fache des Grenzwertes an Stickoxiden in die Luft geblasen werden dürfen, ab 2019 ist noch das 1,5-Fache erlaubt. Der Faktor 2,1 liegt über dem Vorschlag der drei Ministerien. Der Staatssekretär im Umweltministerium, Jochen Flasbarth, hatte am 20. Oktober im Ausschuss ausgesagt, dass das Bundeskanzleramt auf diesen Faktor beharrt haben soll. Ein Vertreter des Kanzleramtes soll am 1. Oktober dem Ausschuss Rede und Antwort stehen.

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