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28.11.2016 Inneres — Antwort — hib 694/2016

Einstufung von „Gefährdern“

Berlin: (hib/STO) Über die Einstufung von sogenannten „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10340) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10176). Danach sind im vergangenen Jahr fünf Menschen im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität als „Gefährder“ neu eingestuft worden und 194 im Bereich des religiös motivierten internationalen Terrorismus. Im laufenden Jahr wurden den Angaben zufolge mit Stand vom 7. November sieben Personen im Bereich der politisch rechts motivierten Kriminalität und 94 im Bereich des religiös motivierten internationalen Terrorismus neu als „Gefährder“ eingestuft.

Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, sind mit Stand vom 7. November dieses Jahres bundesweit 651 „relevante Personen“ eingestuft. Davon entfielen 125 auf die politisch links motivierte Kriminalität, 108 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität, 64 auf die nicht religiös motivierte Ausländerkriminalität und 354 auf den religiös motivierten internationalen Terrorismus.

Die Einstufung von „Gefährdern“ und „relevanten Personen“ erfolgt laut Vorlage grundsätzlich seitens der jeweils zuständigen Polizeibehörden der Länder. Die Speicherung erfolge in einer Bund-Länder-Verbunddatei, auf die auch das Bundeskriminalamt Zugriff habe. Alle derzeit erfassten „Gefährder“ und „relevanten Personen“ seien von den Polizeien der Länder in eigener Zuständigkeit eingestuft worden. Diese Einstufung beruhe auf polizeilichen Erkenntnissen und setze nicht zwingend eine Urteilsfindung im Rahmen eines gerichtlichen Hauptverfahrens voraus.

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