Höchstmenge für Luftschadstoffe
Berlin: (hib/PJA) Die Verpflichtung Deutschlands, Emissionen bestimmter Luftschadstoffe zu verringern, ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10312). Hintergrund ist laut Vorbemerkung ein Bericht der Europäischen Umweltagentur (EEA), nach dem Deutschland als einziges Land seinen Verpflichtungen nicht ausreichend nachkomme. Da die Bundesregierung ihre Verpflichtung zur Emissionsverringerung durch die Berücksichtigung von Korrekturverfahren als erfüllt ansehe, wollen die Abgeordneten unter anderem wissen, welche Korrekturverfahren konkret angewendet werden. Darüber hinaus interessiert sich die Fraktion dafür, ob die Korrekturverfahren, die höhere Emissionen unter bestimmten Umständen erlauben, von den zuständigen Gremien der UNECE-Luftreinhaltekonvention anerkannt sind.
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